KouYouCon AGB für Besucher*innen
zuletzt aktualisiert: 10.06.2026
Informationen zur Veranstaltung
Veranstalter
Animexx e.V. – KouYouCon
Brunhamstr. 21
81249 München
Verstaltungsinfos
Veranstaltungstag 17.10.2026
ca. 500 - 1000 Besucher*innen
Konzert- und Kongresszentrum
Harmonie: Wilhelm-Maybach-Saal
+ Foyer + Workshopraum
Anreise ÖPNV
Haltestelle “Heilbronn, Harmonie/Kunsthalle”(S41/42)/
”Harmonie” (S4, S42); Auch Busse möglich
Anbindung an den Fernverkehr via Heilbronn Hbf
Anreise Auto
Parkhaus mit direktem Zugang zum Veranstaltungsort
Einfahrt: Allee 28, 74072 Heilbronn
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände der KouYouCon gelten unsere Hausordnung und Cosplay-Regeln.
Die Harmonie Heilbronn hat, zusätzlich zu uns als Veranstalter, das Hausrecht. Bei Verstößen sind auch Ausschlüsse von der Veranstaltung oder Hausverbote möglich.
Mehr Infos zum Veranstaltungsort findet ihr hier. Unter "Informationen für Besucher" findet ihr auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bitte geht rücksichtsvoll und respektvoll miteinander und dem Veranstaltungsgelände um. Wir sind zu Gast und möchten gern auch nächstes Jahr wiederkommen dürfen.
Den Anweisungen des Personals (Ordner der KouYouCon und Sicherheitsdienst) ist unbedingt in jedem Falle Folge zu leisten.
Grundsätzlich sind alle Waffen und Kostüme, welche nach der deutschen Gesetzgebung verboten sind, auch auf der KouYouCon nicht erlaubt. Im Folgenden wird spezifischer auf verschiedene Regelungen eingegangen. Wir bitten euch zudem darum, auch militärisch angelehnte Cosplays, Flaggen oder Ähnliches zu vermeiden und mit Nachsicht und Sorgfalt zu handeln. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die KouYouCon keine Haftung für Beschädigungen an Cosplays, Waffen und Gegenständen – unabhängig der Klassifizierung (verboten, beanstandet, erlaubt) – übernimmt.
Diese Regeln gelten als allgemeine Richtlinie. Im Zweifel oder in bestimmten Einzelfällen hat die KouYouCon das letzte Wort.
Hausordnung der KouYouCon
Allgemeines
- Diese Hausordnung bestimmt die Rechte, sowie die Pflichten für unsere Besucher während des Aufenthaltes auf der KouYouCon im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, verwaltet von der Heilbronn Marketing GmbH
- Der Aufenthalt auf der KouYouCon ist nur mit gültigem Ticket gestattet. Es sind nur die freigegebenen Ein- und Ausgänge und Durchgänge verfügbar. Der Aufenthalt in gesperrten Bereichen ist untersagt
- Es herrscht Ausweispflicht während der Veranstaltung. Als Besucher*in bist du verpflichtet, einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mitzuführen
- Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
- Kinder unter 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erziehungsbeauftragten besuchen
- Alle Einrichtungen auf der KouYouCon sind pfleglich und schonend zu behandeln. Jede*r hat sich so zu verhalten, dass niemand anderes gefährdet, geschädigt oder belästigt wird
- NEIN heißt NEIN. Belästigungen jeglicher Personen, egal ob Besucher*in, Helfer*in oder Security sind strengstens untersagt und führen zum Ausschluss der Veranstaltung. Solltest du betroffen sein, wende dich bitte jederzeit an eine*n unserer Helfer*innen. Wir helfen dir weiter
- Die Nutzungsrechte an allen während der Veranstaltung von den Fotografen des KouYouCon-Teams oder von Mitarbeiter*innen des Konzert- und Kongresszentrum Harmonie aufgenommenen Bild- und Tonaufnahmen liegen beim Veranstalter. Diese Bild- und Tonaufnahmen dürfen von der KouYouCon bzw. der Heilbronn Marketing GmbH zu Eigenwerbezwecken auf der Homepage, auf Flyern, Broschüren, Videoportalen (allgemein allen Werbemitteln) verwendet werden. Solltest du mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, melde dich bitte vor Beginn der Veranstaltung bei einem Mitglied des Organisationsteams
- Auf dem gesamten Gelände besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Personen, die Alkohol, Cannabis oder illegale Drogen konsumieren oder auch nur mit sich führen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und ggf. der Strafverfolgung übergeben
- Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis oder anderen Drogen stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Gelände umgehend zu verlassen
- Rauchen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten oder ähnliche Geräte. Bitte raucht nur außerhalb des Geländes: Wenn ihr euch ausgecheckt habt, kommt ihr auch mit euren Tickets wieder rein
- Offenes Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten
- Rollschuhe, Rollerskates, Skateboards, Inliner und Dergleichen sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten
- Aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr sind Ballspiele auf dem Veranstaltungsgelände untersagt
- Das laute Abspielen von Musik durch Handys, Boxen oder andere Abspielgeräte ist untersagt. Ausnahmen können nach vorheriger Absprache mit dem KouYouCon-Team erteilt werden
- Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. bei Auftritten im Publikumsbereich über längere Zeit Schallpegel erreicht werden, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Schadensrisikoreduzierung werden u.a. die Nutzung von Gehörschutzmitteln empfohlen
- Aus Sicherheitsgründen ist es möglich, dass die Schließung oder Räumung von Räumen, Gebäuden oder Freiflächen angeordnet wird. Alle Personen auf dem gesamten Gelände haben entsprechenden Aufforderungen sofort nachzukommen und den entsprechenden Bereich oder das gesamte Gelände zu verlassen
- Der Verkauf von Waren und das Verteilen/Auslegen von Werbematerialien ohne Genehmigung der Veranstaltungsleitung ist verboten
- Drohnen und funkgesteuerte Geräte sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten
- Das Mitführen von Tieren auf dem Gelände ist untersagt. Einzige Ausnahme bilden Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung trainiert sind (z. B. Blindenhunde). Im Zweifel sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten
- Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten:
- Gefährliche Gegenstände, Waffen sowie Gegenstände, die bei Werfen bei Personen zu Körperverletzungen führen können
- Ätzende oder färbende Substanzen, Gassprühflaschen sowie Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsgefährdende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Pyrotechnische Gegenstände (bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, …), Feuerwerks- und Knallkörper und Raketen
- Elektrisch oder mechanisch betriebene Lärminstrumente
- Offene Speisen und Getränke
- Drogen
- Getränke, die nicht den weiter unten erwähnten Richtlinien entsprechen
- Fremdenfeindliches, rassistisches und radikales Propagandamaterial
- Zur kommerziellen Nutzung verwandte Videokameras und andere Ton- und Bildaufnamegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung der KouYouCon vorliegt)
- Du bist dazu verpflichtet, selbst auf deinen Besitz zu achten. Für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände, sowie für die Garderobe wird keine Haftung übernommen
- Fundgegenstände sind bei der technischen Leitung oder an der Garderobe abzugeben
- Verlorene Gegenstände werden in der Harmonie gesammelt und 6 Monate lang aufbewahrt. Melde dich in dem Falle direkt bei der Harmonie unter der +49 7131 56 22 71
- Bei mutwilligen Regelverstößen behält sich der Veranstalter das Ausschließen von der Veranstaltung und gegebenenfalls das Einleiten strafrechtlicher Schritte vor
- Hausverbote, die von der KouYouCon ausgesprochen werden, haben für alle künftigen KouYouCon Veranstaltungen Gültigkeit. Eine Aufhebung des Hausverbots ist nur auf Antrag mit schriftlicher Begründung möglich, die innerhalb von drei Monaten entschieden wird
- Von der Heilbronn Marketing GmbH ausgesprochene Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie. Die Richtlinien für die Aufhebung gelten genau wie von der KouYouCon ausgesprochene Hausverbote
Tickets
- Als Besucher*in berechtigt nur der Besitz eines gültigen Tickets zum Zugang der Veranstaltung
- Tickets können auf der entsprechenden Ticketseite erworben werden. Dort finden sich auch alle Preise
- Für den Erwerb von Tickets gelten zusätzlich unsere Ticket AGB
- Kinder bis einschließlich 5 Jahren erhalten freien Eintritt zur Veranstaltung. Voraussetzung ist eine volljährige Begleitperson mit gültigem Ticket. Auf Verlangen ist am Tag der Veranstaltung ein entsprechender Altersnachweis vorzulegen
Was darf ich auf das Gelände mitnehmen?
- Rucksäcke bis zu einem Maximalvolumen von 24l dürfen auf das Gelände mitgenommen werden
- Im Veranstaltungsgelände befindet sich eine Gaderobe. Die Nutzung ist kostenlos. Bitte nutzt diese für Jacken, Rucksäcke etc.
- Getränke dürfen in Plastikflaschen (Weich. und Hartplastik) mit maximal 1l Fassungsvermögen auf das Gelände gebracht werden. Pro Person darf maximal eine Flasche mitgeführt werden. Flaschen oder andere Behältnisse aus anderen Materialien wie zum Beispiel Aluminium oder Glas sind verboten. Hierzu zählen auch Dosen oder Thermoskannen. Einzige Ausnahme hier ist Babynahrung in kleinen Gläsern
Cosplay-Regeln
Die KouYouCon ist eine familienfreundliche Veranstaltung mit einem breiten Alters- und Besucherspektrum.
Unsere Cosplay-Regeln dienen der Sicherheit, einem respektvollen Miteinander und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Cosplay-Freiheit endet dort, wo Sicherheit, Gesetz oder ein familienfreundliches Veranstaltungsumfeld beeinträchtigt werden.
Diese Regeln gelten unabhängig vom Alter der Person.
Regeln, Prüfungen oder Markierungen anderer Veranstaltungen sind für die KouYouCon nicht verbindlich.
Alle Cosplay-Props müssen beim Cosplay-Check vorgeführt werden.
Wenn ihr Props mit euch führt, begebt euch bitte direkt dort hin, um Ärger und Wartezeit am Einlass zu vermeiden.
Auch wenn ihr euch unsicher seid, ob euer Cosplay für den Aufenthalt in der Halle geeignet ist, schaut bitte beim Cosplay-Check vorbei. Unser Team hilft euch gerne weiter.
Im Zweifel entscheidet der Cosplay-Check vor Ort.
Grundsätzlich
- Keine echten Waffen oder gefährlichen Requisiten
- Keine realistisch wirkenden Schusswaffen
- Keine verbotenen Symbole (z.B. Swastika)
- Keine extrem realistischen Gewalt- oder Verletzungsdarstellungen
- Brust, Genitalbereich und Gesäß müssen bedeckt sein
- Kostüme dürfen kein Verletzungsrisiko für Andere darstellen
- Keine generischen Vermummungen (z. B. Sturmhauben)
- Keine langen oder fesselgeeigneten Metallketten
- Bei eingeschränkter Sicht oder Beweglichkeit kann eine Begleitperson erforderlich sein
- Im Zweifel den Cosplay-Check fragen
Auch rein dekorative Requisiten können andere verletzen. Die Bezeichnung eines Gegenstands (z. B. „Dekoration“, „Cosplay-Prop“ oder „Trainingsgerät“) ist für die Bewertung nicht entscheidend. Die Bewertung erfolgt ausschließlich nach Bauart, Stabilität und möglicher Wirkung eines Gegenstands oder Kostümteils.
Kostüme
Um genug Platz in der Halle und im Foyer für Alle zu gewährleisten sind folgende maximale Größen zu beachten:
- Röcke / Kleider: maximal 150 cm Durchmesser
- Schleppe mit Bodenkontakt von mindestens 30 cm müssen getragen oder hochgesteckt werden
- Ungestützte Schweife: maximal bis zum Boden
- feste Flügel: maximal 150 cm Spannweite
- ausklappbare Flügel: maximal 200 cm ausgeklappt
- maximale Kostümhöhe: 250 cm
- Dekorative Stacheln dürfen maximal 10 cm lang sein und müssen aus weichem Material bestehen.
Props / Waffen / Cosplay-Requisiten
Liveacting/Showkämpfe mit gezogener Waffe in der Menge auf dem Gelände der KouYouCon ist grundsätzlich verboten. Bei einem Verstoß droht Hausverbot.
Wir bitten hier um euer Verständnis. Diese Regeln dienen der Sicherheit Aller und ergeben sich aus den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen nicht auf die Veranstaltung mitgebracht werden.
Der Versuch, diese auf das Gelände zu bringen, kann zu Hausverbot und rechtlichen Konsequenzen führen.
Ein vorhandener Waffenschein oder eine andere Berechtigung ändert daran nichts.
Verboten sind unter Anderem:
- Funktionstüchtige Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen, Munition
- Explosivkörper oder Pyrotechnik (Feuerwerk, Rauch etc.)
- realistische Nachbildungen von echten Waffen, Handgranaten oder ähnlichen Sprengkörpern ("Anscheinswaffen")
- Taser
- Konfetti & Konfettikanonen
- Wurfwaffen
- Schlagringe
- Peitschen oder andere Schlaginstrumente
- Baseballschläger aus Holz oder Metall
- funktionierende Wasserpistolen oder Wasserbomben
- Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
- Handschellen oder ähnliche Fesselgeräte
- Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmesser)
- Spritzen, Kanülen oder ähnliche Gegenstände ohne medizinische Funktion (insbesondere mit harter Spitze oder Stichwirkung)
- Alle weiteren Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen
Beanstandete Waffen und Gegenstände
Diese Gegenstände müssen einer Einzelprüfung unterzogen werden, ob sie frei auf dem Gelände getragen werden dürfen oder nicht.
Falls nicht, werden sie nach Prüfung beim Cosplay-Check aufbewahrt und dürfen nur nach Absprache für Fotos oder Bühnenauftritte genutzt werden.
Entscheidend ist nicht das Material, sondern:
- Stabilität
- Schlagwirkung
- Stichwirkung
- Länge
- Zugbelastbarkeit
- Bruch- oder Splitterrisiko
Beanstandet werden z.B. unter Anderem:
- Schusswaffenimitationen und Replika aus Metall, Metall/Holz
- Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw.
- Stäbe oder Rohre überwiegend bestehend aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
- Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
Erlaubte Waffen und Gegenstände
Erlaubte Requisiten, Waffen und Props dürfen auf der KouYouCon während der gesamten Dauer der Veranstaltung getragen werden.
Sie werden am Eingang durch das Team des Cosplay-Check besonders gekennzeichnet, damit sie nicht jedes Mal neu kontrolliert werden müssen.
Erlaubt sind Gegenstände, die:
- nicht schlagfähig sind
- nicht stichfähig sind
- nicht zugbelastbar sind
- nicht zum Würgen geeignet sind
- nicht realistisch (wie echte Waffen) wirken
Zu den erlaubten Gegenständen gehören z.B.:
- Waffenimitationen aus Schaumstoff, Latex oder Gummi
- LARP-Waffen (auch LARP-Schilde, sofern diese nicht zu sperrig sind)
- leichte, hohle Kunststoffrequisiten
- Baseballschläger aus Weichschaum
- Bögen ohne Sehne
- vollständig gepolsterte Stabilisierungsstäbe
Hinweis: Wer sich weigert, eine eigentlich erlaubte Waffe kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben und kann sie bei Verlassen der Veranstaltung wieder am Cosplay-Check abholen.
Kleidungsaccessoires
- Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein
- Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören
- Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können
- Die Kleidung darf keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen